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EM-Sanierung

Mindesthaltbarkeit vom Garten- und Bodenaktivator
Ich habe vom Vorjahr noch 5,0l Garten-und Bodenaktivator übrig, der den Winter in der Garage gestanden hat,wo es nicht unter 5 Grad kalt war. Kann ich ihn ohne Einschränkung weiter benutzen oder wie muss ich weiter verfahren.
Angefragt und beantwortet von Guest am 19.10.2010 14:33 (5703 gelesen)
Antwort:

Die Mindesthaltbarkeit vom Garten- und Bodenaktivator beträgt ein halbes Jahr und ist auf Ihrem Kanister ersichtlich. Allerdings ist die Haltbarkeit bei guten Lagerbedingungen länger (dunkel, kühl aber nicht unter 5 Grad ist o.k. und nach Möglichkeit die Luft aus dem Kanister lassen). Falls Sie keinen Fäulnissgeruch feststellen oder andere alarmierende Anzeichen, können Sie bedenkenlos den Garten- und Bodenaktivator weiter nutzen. Abgesetzte Hefe an der Oberfläche ist normal.
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